Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen

Leider erfahren wir in unserem Tagesgeschäft viel zu oft, dass sowohl bei den Kunden, als auch bei sogenannten Fachfirmen, das Thema asbesthaltige Brandschutzklappen bzw. Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen nicht ausreichend beachtet wird.

Allerdings ist bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Auflagen mit einem hohen Risiko für Gesundheit, Umwelt, juristischer Konsequenzen und hohen wirtschaftlichen Kosten zu rechnen!

Seit Oktober 2018 ist für alle Immobilienbesitzer verpflichtend geregelt, dass Brandschutzklappen in den ersten beiden Jahren halbjährlich auf ihre Funktion hin zu prüfen sind. Nach 2 Jahren ohne Beanstandungen, kann die Prüffrist auf einmal jährlich verlängert werden. Die Prüfung kann durch eine Fachfirma oder entsprechend geschultem Personal erfolgen.
Alle 3 Jahre ist eine bauaufsichtliche Prüfung durch einen Sachverständigen, z.B. TÜV, Dekra, etc., vorzunehmen. Für die Einhaltung dieser Maßnahmen ist der Immobilienbesitzer verantwortlich.

Unabhängig von der Verwendung asbesthaltiger Bauteile müssen Brandschutzklappen (kurz: BSK) ohne Prüfbescheid oder Zulassung ausgetauscht werden.
Der Einsatz solcher BSK stellt im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung eine konkrete Gefahr für die Sicherheit der betroffenen Personen im Brandfall dar. Es besteht kein Brandschutz!

 

Hand in Hand

Gemeinsam mit unseren Partnern von Arthur Richter Service GmbH und dem Büro für Umwelt und Geologie haben wir ein einzigartiges Sanierungskonzept entwickelt:

Unser Ziel ist es für unsere Kunden von der Projektplanung, über die Schadstoffsanierung, bis hin zum Neueinbau und dem Wiederherstellen des Brandschutzes alles aus einer Hand bieten zu können. Dabei beachten wir neben den gesetzlichen Vorgaben für Arbeitsschutz, Umweltschutz, Brandschutz auch die wirtschaftlichen Belange des Kunden.

Durch exakte Planung und unsere Zusammenarbeit sind wir in der Lage, Sanierungen in kürzester Zeit und ohne Verzögerungen durchzuführen.
Nach Abschluss der Arbeiten sind unsere Kunden im Besitz einer brandschutztechnisch überholten Anlage, welche dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Überzeugen Sie sich selbst!

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Asbesthaltige Brandschutzklappen erkennen

Seit Oktober 2018 ist für alle Immobilienbesitzer verpflichtend geregelt, dass Brandschutzklappen in den ersten beiden Jahren halbjährlich auf ihre Funktion hin zu prüfen sind. Nach 2 Jahren ohne Beanstandungen, kann die Prüffrist auf einmal jährlich verlängert werden. Die Prüfung kann durch eine Fachfirma oder entsprechend geschultem Personal erfolgen. Alle 3 Jahre ist eine bauaufsichtliche Prüfung durch einen Sachverständigen, z.B. TÜV, Dekra, etc., vorzunehmen. Für die Einhaltung dieser Maßnahmen ist der Immobilienbesitzer verantwortlich.

Ob in einer Brandschutzklappe asbesthaltige Materialien verbaut worden sind, lässt sich von außen nicht sofort erkennen, außer es gab bereits eine entsprechende Prüfung, durch einen Sachverständigen oder bei der jährlichen Wartung durch ein Fachunternehmen. Bestenfalls wurde ein Hinweis auf die Klappe geklebt.

Da die Revisionsöffnungen sehr klein sind gibt eine Sichtprüfung des Inneren nur selten einen gesicherten Aufschluss. Optisch lässt sich nur sehr schwer eine Unterscheidung zwischen asbesthaltigen und asbestfreien Produkten erkennen.

Generell kann davon ausgegangen werden, dass alle Brandschutzklappen mit einem Baujahr vor 1989 asbesthaltige Bauteile aufweisen:

Allerdings durften bereits produzierte Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen weiterhin in Gebäuden verbaut werden. So dass auch in Gebäuden die nach 1989 gebaut oder verändert wurden sich Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen enthalten können.

Somit lässt das Baujahr des Gebäudes keinen direkten Rückschluss auf die Asbesthaltigkeit der Brandschutzklappen zu!

Eine tatsächliche Zuordnung lässt sich nur durch geschultes Personal treffen, da sie die Brandschutzklappe anhand der Prüfbescheid Nummer, sofern vorhanden, genau zuordnen können.

Wir verfügen über alle archivierten Prüfbescheide von Brandschutzklappen betreffend, nachfolgender Hersteller:

TROX   Wildeboer   Schako    Strulik     Star

Sie sind sich nicht sicher, ob in Ihrem Gebäude eine asbesthaltige Brandschutzklappe verbaut ist?

Fragen Sie uns! 

asbesthaltige BrandschutzklappenBrandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen sanieren

Bei Wartungsarbeiten und Funktionsprüfungen sind die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) anzuwenden. Sie dürfen nur von geschultem Personal (gemäß TRGS 519, Anlage 3) gewartet und auf deren Funktion geprüft werden. Dabei sind alle Schutzmaßnahmen wie bei einem vollständigen Wechsel einer Brandschutzklappe anzuwenden.

Bei Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen handelt es sich um einen als gefährlich einzustufenden Abfall. Der Abfallschlüssel „AVV 170605* asbesthaltige Abfälle“ oder auch „AVV 160212* asbesthaltige Geräte die freies Asbest enthalten“, ist anzuwenden.

Umgangssprachlich handelt es sich um einen gefährlichen Abfall. Die Besitzer bzw. Eigentümer der Anlage, sowie das Sanierungsunternehmen, sind für die ordnungsgemäße Demontage, den Transport und für die Entsorgung, verantwortlich und haftbar.

Der Transport darf nur von dafür zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.

Soll eine Brandschutzklappe mit asbesthaltigen Bauteilen saniert werden, sind im Vorfeld einige Punkte zu berücksichtigen.

So ist es zum Beispiel unabdingbar, dass das dafür beauftrage Unternehmen eine Zulassung nach § 39 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat.

Das gesamte Vorgehen der Sanierung wird in der DIN TRGS 519, Anl. 14 (Technische Regeln für Gefahrstoffe), sowie in der LASI 45 (Länderausschuss für Gefahrstoffe, Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung S. 58, Pkt. I 2.5 + I 2.6) beschrieben.

 

Strukturierte Projektplanung

Das Fundament jeder Sanierung benötigt eine gut strukturierte Projektplanung. Ist die Projektplanung bereits fehlerhaft, so ist ein reibungsloser Ablauf von vornherein ausgeschlossen und eine behördliche Abnahme gefährdet.

Wir führen bei allen unseren Projekten eine gewissenhafte dokumentierte Projektplanung aus – dabei spielt es keine Rolle, ob wir bei einem Objekt eine oder mehrere Brandschutzklappen sanieren.

Gerne beraten und planen wir mit Ihnen auch Ihr Projekt!

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Erfahren Sie, woran Sie eine asbesthaltige Brandschutzklappe erkennen können und nach welchen Richtlinien eine Brandschutzklappe mit asbesthaltigen Bauteilen saniert werden muss. Zusätzlich zeigen wir Ihnen Details, über den genauen Vorgang einer Sanierung.

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